Wichtige Hinweise

  1. Leistungsbewertungen können bei unentschuldigtem Fehlen die Note 6 nach sich ziehen.
  2. Die Art und Weise des Nachholens der versäumten Leistungsüberprüfung bei entschuldigtem Fehlen legt der jeweilige Fachlehrer fest.
  3. Wenn die für den Zeitraum von jeweils zwei aufeinander folgenden Monaten nötigen Leistungsbewertungen vom Schüler nicht erbracht werden können, egal, ob entschuldigt oder unentschuldigt, ist die Erstellung einer Zeugnisnote für die betreffende Schülerin / den betreffenden Schüler in Frage gestellt.
  4. Unentschuldigtes Fehlen über die Zeitdauer einer Woche hinaus kann zur Kürzung oder Streichung der finanziellen Zuwendungen und zur Abmahnung der Teilnahme an der Abendschule führen.
  5. Während der Unterrichtsphase sind Handys bzw. andere elektronische Hilfsmittel generell auszustellen.
  6. Der Unterricht sowie das Entleihen von benötigten Schulbüchern sind kostenfrei.
  7. Zum Nachweis des Schulbesuches erhalten die Teilnehmer in jedem Schuljahr ein Halbjahres- und ein Jahreszeugnis.



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