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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
das „Schülerticket Magdeburg“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Bus und Straßenbahn in der Tarifzone Magdeburg. Das Ticket kann sowohl für den täglichen Schulweg als auch in der Freizeit genutzt werden. Das Ticket gilt jeweils für ein Schuljahr. Für das Schuljahr 2026/2027 gilt es vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 und ist nur in Verbindung mit einem Schüler-ausweis mit Lichtbild gültig.
Das „Schülerticket Magdeburg“ für das Schuljahr 2026/2027 kann ab dem 13.05.2026 beantragt werden. Aktuelle Informationen zum Schülerticket erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite der Magdeburger Verkehrsbetriebe: https://www.mvbnet.de/fahrkarten/schuelerticket.
Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027: Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Bestellplattform der MVB: https://abo.mvbnet.de
Die Anmeldung muss durch Sie als Sorgeberechtigte erfolgen. Volljährige Schülerinnen und Schüler nehmen die Beantragung selbst vor. Damit das Ticket rechtzeitig zum Schuljahresbeginn vorliegt, sollte die Anmeldung bis spätestens 30.06.2026 erfolgen. Bei einer Anmeldung nach dem 30.06.2026 kann eine rechtzeitige Zustellung des Tickets bis zum Beginn des Schuljahres nicht garantiert werden. Der Versand des Schülertickets erfolgt durch die MVB.
Muss eine neue Anmeldung erfolgen?: Für bereits registrierte Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich keine neue Anmeldung erforder-lich, sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Eine neue Anmeldung ist nur erforderlich bei:
- Besuch einer berufsbildenden Schule,
- Wechsel an eine weiterführende Schule,
- Schulwechsel,
- Wohnsitzwechsel innerhalb von Magdeburg,
- Übergang in die Jahrgangsstufen 7 oder 11.
Wer kann ein Schülerticket erhalten?: Anspruchsberechtigt sind:
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 13 sowie Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen ohne Ausbildungsvergütung, wenn
- der Hauptwohnsitz in Magdeburg liegt und
- eine Schule in Magdeburg besucht wird,
- Berufsschülerinnen und – schüler ohne Ausbildungsvergütung,
- Schülerinnen und Schüler die aufgrund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung im freigestellten Schülerverkehr (Schülerspezialverkehr) zu Schule befördert werden und
- Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Magdeburg, die begründet keine Schule besuchen und über kein eigenes Einkommen verfügen.
- Wann ist das Schülerticket kostenfrei?:
- Ein kostenfreies Schülerticket kann beantragt werden, wenn:
- der Schulweg (Weg zwischen Hauptwohnsitz und der besuchten Schule) länger als 2,0 km ist (Schuljahrgänge 1 bis 6),
- der Schulweg länger als 2,5 km ist (Klassenstufen 7 bis 10),
- der Schulweg länger als 3 km ist (im 1. Schuljahr einer Berufsfachschule, zu deren Zugangs-voraussetzungen kein Realschulabschluss gehört),
- das Berufsvorbereitungsjahr absolviert wird,
- eine Otto-City-Card bzw. ein Stadtpass vorliegt,
- eine Beförderung im Schülerspezialverkehr erfolgt oder
- es sich um ein 6-jähriges Kind aus Magdeburg handelt, das noch keine Schule besucht.
Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für ein kostenfreies Ticket nicht erfüllen, könen das „Schülerticket Magdeburg“ für 9 Euro monatlich erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Kowal
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