Der Weg zum Ziel

Zu Beginn jedes Schuljahres werden alle Schüler und Schülerinnen über folgende Festlegungen aktenkundig belehrt:

 

Jede Schülerin und jeder Schüler der Abendklassen nimmt pünktlich und regelmäßig am Unterricht der Abendschule teil.

Unterrichtsbeginn: 16:30 Uhr          Unterrichtsende: 19:45 Uhr

 

Am Tag eines möglichen Fehlens vom Unterricht erfolgt eine telefonische oder schriftliche Information an das Sekretariat der Schule mit dem Hinweis, wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauern wird. Nach spätestens drei Werktagen / Unterrichtstagen liegt außerdem im Sekretariat oder beim Klassenleiter eine schriftliche Entschuldigung vor. Als schriftliche Entschuldigung wird nur ein ärztlich beglaubigter Krankenschein akzeptiert.

 

Innerhalb eines Schulhalbjahres kann ein Karenztag gewährt werden, d. h., dass eine Schülerin / ein Schüler sich einmal ohne Vorlage eines Krankenscheins vom Unterricht beurlauben kann. Der Karenztag kann nur als ganzer Tag und nicht stundenweise in Anspruch genommen werden. Außer bei begründeten Ausnahmefällen ist der schriftliche Antrag mindestens eine Kalenderwoche vorher bei der / dem betreffenden Klassenlehrer(in) zu stellen. Bei angekündigten Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Prüfungen wird ein Karenztag nicht bewilligt.

 

Entschuldigungen sind persönlich an die / den Klassenlehrer(in) zu richten. In Abwesenheit dieses erfolgt die Entschuldigung bei dem jeweiligen Fachlehrer.




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