Hinweise und Verfahrensweise zum „Schülerticket Magdeburg" für
das Schuljahr 2025/2026
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Sehr geehrte Eltern,
mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurde das Schülerticket Magdeburg der MVB eingeführt und ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis mit Lichtbild gültig.
Diese Verfahrensweise bleibt auch für das neue Schuljahr 2025/2026 bestehen.
Achtung
Eine erneute Anmeldung ist ausschließlich notwendig für:
Alle anderen Schüler und Schülerinnen bleiben auf dem Schulwegkostenträgerportal registriert. Eine Neuanmeldung soll nicht erfolgen. Soweit sich die Ausgangsvoraussetzungen nicht ändern, bleiben sie weiterhin anspruchsberechtigte Inhaber des jeweiligen Schülertickets.
Für eine fristgerechte Bearbeitung sollen Neuanmeldungen (Einschüler*Innen) und Anmeldungen bis zum 30.06.2025 auf dem MVB Portal für das Schuljahr 2025/2026 erfolgen. Der Versand der Schülertickets erfolgt durch die MVB. Bei Verlust des Schülertickets kann gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
Die Sorgeberechtigten der Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, bei einem Umzug die Adressänderung unverzüglich der MVB und der Schule mitzuteilen. Für Inhaber eines kostenfreien Schülertickets erfolgt eine erneute Prüfung des Anspruchs durch den Fachbereich Schule und Sport. Sollte kein Anspruch mehr auf das kostenfreie Schülerticket bestehen, ergeht eine Mitteilung an die Sorgeberechtigten der Schüler und Schülerinnen, die Schule und die MVB. Das
Bei einem Wegzug der Schüler und Schülerinnen aus Magdeburg oder Beendigung des Schulbesuches ist die Schule verpflichtet, den Fachbereich Schule und Sport zeitnah davon in Kenntnis zu setzen. Der Fachbereich informiert die MVB und das Schülerticket wird deaktiviert. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Anspruchsvoraussetzungen:
Unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und der besuchten Schule (gemäß § 71 (2) und (4a) des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. August 2018) erfüllen alle Schüler und Schülerinnen einer allgemeinbildenden Schule oder berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben oder ein Schülerwohnheim in Magdeburg nutzen, die Grundvoraussetzung für den Erwerb einer der Schülerticketvarianten. Gleiches gilt für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben, über kein eigenes Einkommen verfügen und begründet keine Schule besuchen und Schüler und Schülerinnen, die aufgrund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung im freigestellten Schülerverkehr (Schülerspezialverkehr) zur Schule befördert werden.
Kostenfreies Schülerticket
Wird allen Schulpflichtigen bewilligt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
9 EUR-Schülerticket
Das 9 EUR-Schülerticket wird allen Schüler und Schülerinnen bewilligt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen aber nicht die Bedingungen für das kostenfreie Schülerticket. Hier muss der vergünstigte Betrag von monatlich 9 € vom Ticketinhaber bzw. dem Sorgeberechtigten getragen werden.
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Landeshauptstadt Magdeburg (20.05.2025) |