Unsere Schule wird gefördert durch

 

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Aktuelles:  

Hinweise und Verfahrensweise zum „Schülerticket Magdeburg" für
das Schuljahr 2025/2026

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Sehr geehrte Eltern,

 

mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurde das Schülerticket Magdeburg der MVB eingeführt und ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis mit Lichtbild gültig.

 

Diese Verfahrensweise bleibt auch für das neue Schuljahr 2025/2026 bestehen.
Ab dem 26.05.2025 ist eine Anmeldung für das neue Schuljahr über die Bestellplattform https://abo.mvbnet.de durch die Sorgeberechtigten möglich.

 

Achtung

 

Eine erneute Anmeldung ist ausschließlich notwendig für:

  • Schüler und Schülerinnen von berufsbildenden Schulen,
  • Schüler und Schülerinnen deren Anspruchsvoraussetzungen wegen eines neuen Schulweges aufgrund des Wechsels an eine weiterführende Schule neu geprüft werden muss,
  • Schüler und Schülerinnen, die im Besitz eines kostenfreien Schülertickets sind und deren Anspruchsvoraussetzungen wegen der Änderung der Mindestentfernung beim Übergang in die Jahrgangsstufen 7 und 11 neu zu prüfen sind.

 

Alle anderen Schüler und Schülerinnen bleiben auf dem Schulwegkostenträgerportal registriert. Eine Neuanmeldung soll nicht erfolgen. Soweit sich die Ausgangsvoraussetzungen nicht ändern, bleiben sie weiterhin anspruchsberechtigte Inhaber des jeweiligen Schülertickets.

 

Für eine fristgerechte Bearbeitung sollen Neuanmeldungen (Einschüler*Innen) und Anmeldungen bis zum 30.06.2025 auf dem MVB Portal für das Schuljahr 2025/2026 erfolgen. Der Versand der Schülertickets erfolgt durch die MVB.

Bei Verlust des Schülertickets kann gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
15 € im MVB-Kundenzentrum (Otto-von-Guericke-Str. 25, 39104 Magdeburg) ein Ersatzticket ausgestellt werden. Die Kosten tragen die Inhaber bzw. deren Sorgeberechtigten.

 

Die Sorgeberechtigten der Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, bei einem Umzug die Adressänderung unverzüglich der MVB und der Schule mitzuteilen. Für Inhaber eines kostenfreien Schülertickets erfolgt eine erneute Prüfung des Anspruchs durch den Fachbereich Schule und Sport. Sollte kein Anspruch mehr auf das kostenfreie Schülerticket bestehen, ergeht eine Mitteilung an die Sorgeberechtigten der Schüler und Schülerinnen, die Schule und die MVB. Das
Schülerticket ist in diesem Fall in der Schule abzugeben und im Anschluss an den Fachbereich Schule und Sport zu senden.

 

Bei einem Wegzug der Schüler und Schülerinnen aus Magdeburg oder Beendigung des Schulbesuches ist die Schule verpflichtet, den Fachbereich Schule und Sport zeitnah davon in Kenntnis zu setzen. Der Fachbereich informiert die MVB und das Schülerticket wird deaktiviert. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

 

Anspruchsvoraussetzungen:

 

Unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und der besuchten Schule (gemäß § 71 (2) und (4a) des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. August 2018) erfüllen alle Schüler und Schülerinnen einer allgemeinbildenden Schule oder berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben oder ein Schülerwohnheim in Magdeburg nutzen, die Grundvoraussetzung für den Erwerb einer der Schülerticketvarianten. Gleiches gilt für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben, über kein eigenes Einkommen verfügen und begründet keine Schule besuchen und Schüler und Schülerinnen, die aufgrund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung im freigestellten Schülerverkehr (Schülerspezialverkehr) zur Schule befördert werden.

 

Kostenfreies Schülerticket

 

Wird allen Schulpflichtigen bewilligt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • deren einfacher Schulweg länger als 2,0 km ist, wenn sie eine allgemeinbildende Schule im 1. bis einschließlich 6. Schuljahrgang besuchen,
  • deren Schulweg länger als 2,5 km ist, wenn sie eine allgemeinbildende Schule im 7. bis einschließlich 10. Schuljahrgang besuchen,
  • deren Schulweg länger als 3,0 km ist, wenn sie ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren oder den ersten Schuljahrgang einer berufsbildenden Schule zu deren Zugangsvoraussetzung kein Realschulabschluss erforderlich ist, besuchen,
  • Inhaber einer Otto-City-Card oder eines Stadtpasses sind,
  • durch Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr zur Schule befördert werden,
  • begründet keine Schule besuchen.

9 EUR-Schülerticket

 

Das 9 EUR-Schülerticket wird allen Schüler und Schülerinnen bewilligt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen aber nicht die Bedingungen für das kostenfreie Schülerticket. Hier muss der vergünstigte Betrag von monatlich 9 € vom Ticketinhaber bzw. dem Sorgeberechtigten getragen werden.

 

       Landeshauptstadt Magdeburg (20.05.2025)

 

 




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